Preise

Preise | Fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung Gründungszuschuss | Businessplan-Erstellung | Bericht Weitergewährung Gründungszuschuss | Existenzgründungsberatung
Preise zzgl. 19% USt.
Fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung Gründungszuschuss 80,00 €
Fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung Gründungszuschuss mit Vorabprüfung Ihrer Unterlagen, Feedback sowie Zweitdurchsicht nach Überarbeitung 110,00 €
Businessplan-Erstellung für den Antrag auf Gründungszuschuss 400,00 €
Erstellung Bericht zum bisherigen Geschäftsverlauf für die Weitergewährung von Gründungszuschuss 100,00 €
Überarbeitung Ihres Businessplanes und Ihrer Finanzplanung nach Aufwand
Existenzgründungsberatung / Gründercoaching nach Vereinbarung
Weitere Leistungen nach Vereinbarung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Fachkundige Stellungnahme | Tragfähigkeit der Existenzgründung

Sollte die Tragfähigkeitsprüfung Ihrer Existenzgründung eine positive fachkundige Stellungnahme nicht zulassen, können wir Sie auf Wunsch mit Hinweisen zur Erarbeitung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes unterstützen.

Kosten | Fachkundige Stellungnahme, Businessplan, Gründungsberatung

Die o.g. Kosten für die fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung, die Businessplan-Erstellung, die Anfertigung eines Berichts zur Weitergewährung von Gründungszuschuss oder für eine Existenzgründungsberatung sind Betriebsausgaben und mindern Ihre Steuerlast.

Vorgründungskosten | Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt

In der Umsatzsteuer beginnt die Unternehmereigenschaft mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.

D.h. die Umsatzsteuer aus Vorgründungskosten, wie den Kosten aus Gründungsberatung oder den Kosten der fachkundige Stellungnahme, geben Sie – sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – in Ihrer ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer an. Sie wird Ihnen dann vom Finanzamt erstattet.