Gründungszuschuss | Ermessensleistung

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung.

Für die Beantragung von Gründungszuschuss gilt Folgendes:

  • Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung.
  • Die erste Förderphase mit dem Gründungszuschuss (ALG I plus Pauschale 300 €) beträgt 6 Monate.
  • Die zweite Förderphase, Weitergewährung von Gründungszuschuss, (Pauschale 300 €) beträgt 9 Monate.
  • Der für den Gründungszuschuss erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 150 Tage.

Gründungszuschuss beantragen

Eine kostenlose Businessplan-Vorlage für die Beantragung von Gründungszuschuss haben wir für Sie bereitgestellt.

Die Businessplan-Erstellung für den Gründungszuschuss können wir auf Wunsch für Sie übernehmen.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellen wir Ihnen nach Durchsicht Ihres Businessplanes aus. Die Tragfähigkeitsprüfung für den Gründungszuschuss erhalten Sie bei uns zum Preis von 80,00 EUR zzgl. 19% USt.